Antirassistin. Antifaschistin. Mitglied der Partei DIE LINKE.

 

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21.01.2021

#219amussweg, genau wie #218StGB.

 

 

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch:

Die Infoblätter der Praxis Kristina Hänel (in deutscher, türkischer und englischer Sprache) sind hier veröffentlicht.

Informationen über legale Möglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen, Methoden, mögliche Komplikationen, weiterführende Links und was sonst noch wichtig ist, finden Sie hier.

Eine Liste von Ärzt*innen, Kliniken und Einrichtungen (im Postleitzahl-Bereich 90000-99999) finden Sie hier.

Über Pro Choice kann man den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell unterstützen, hier findet sich (weiter unten auf der Site) ein Erklärvideo und ein Spendenformular.

Infos der frauenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Cornelia Möhring, zum Kampf der Partei DIE LINKE. gegen § 218 und § 219a finden Sie hier.

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen darüber selbst nicht informieren. Nach § 219a Strafgesetzbuch werden solche Informationen als "Werbung" eingestuft und sind solchen Ärzt*innen unter Strafandrohung verboten. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel geht gerichtlich dagegen vor, scheiterte aber vor dem OLG Frankfurt mit einer Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen. Dessen Urteil nach #§219a wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" ist nun rechtskräftig. Nun legt Frau Hänel gemeinsam mit anderen angeklagten Ärzt*innen Verfassungsbeschwerde ein.

Wer nicht selbst Abbrüche durchführt oder Behandlung anbietet, darf über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Deshalb schließe ich mich Frau Hänels Aufruf an, anstelle der mit Strafe bedrohten Ärzt*innen zu informieren.

Da ich keine Expertin bin, "bediene" ich mich im Netz zugänglichen Infos, die von Expert*innen zusammengestellt wurden.

 

30.11.2020

Erinnerungen: 30 Jahre LINKER Landesverband Thüringen, 20 Jahre bin ich Mitglied.

"Hallo liebe Sabine, ich gratuliere Dir zu Deinem 120. Jubiläum in unserer Partei. Zumindest lt. Mitgliederdatei.", schrieb mir neulich ein Genosse aus der Geschäftsstelle unseres Kreisverbandes. Da hat sich wohl in die Mitgliederverwaltung ein lustiger Tippfehler eingeschlichen ;)

20 Jahre sind es jetzt. Ein paar ganz persönliche Erinnerungen habe ich im Oktober anlässlich des 30-Jährigen Jubiläums mal aufgeschrieben: 2000 trat ich in die Partei des demokratischen Sozialismus ein (den größten Anteil daran – also mich quasi ‚angeworben‘- hatte Ralph-Dieter, mit dem ich mich als Kellnerin während meines Studi-Jobs sehr oft über Bundes- und Landespolitik und eben die PDS unterhalten und heftig diskutiert hatte. Er war wie ich früher mal Mitglied der SPD gewesen und inzwischen PDS-Mitglied und sehr überzeugt davon, dass das genau meine Partei sein müsse). Und hatte seither viele spannende, lustige, lehrreiche (und nicht immer nur schöne) Begegnungen. Einige davon sind mir besonders im Gedächtnis geblieben. zu den Erinnerungen...

 

24.01.2020

#Mitgliederentscheid: Ich stimme mit Ja.

Ich stimme beim #Mitgliederentscheid der Thüringer LINKEN @die_linke_th mit Ja. Denn was bislang lediglich ein umstrittener Hashtag war (#BodooderBarbarei), wird meines Erachtens, sollte diese Regierungsbildung scheitern, reales Szenario.

Dass es sich beim zur Abstimmung stehenden Koalitionsvertrag um die Zielvereinbarung einer Regierung handelt, die auf (4) Stimmen aus dem demokratischen Oppositionslager im Parlament angewiesen ist, wird dadurch deutlich, dass Vieles eher unkonkret formuliert ist. Dennoch finden sich selbst in den mich besonders interessierenden Themenfeldern Antirassismus und Flüchtlings- und Integrationspolitik doch recht klare Aussagen. Und solche, die zwar ausbaufähig, aber im antirassistischen und menschenrechtsorientierten Sinn auslegungsfähig und als solche auch umsetzbar sind. Und für viele davon braucht es keine Parlamentsbeschlüsse bzw. -mehrheiten, sondern schlicht in diesem Sinne konsequentes Regierungshandeln.

1. Gegen Rassismus und Diskriminierung
Die mit der klaren Aussage in der Präambel zur Stärkung des Engagements gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung (S. 8) und zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission (S. 11) wird in einigen Themenkapiteln des Vertrages aufgegriffen:
- Arbeitsmarktpolitik (S. 18: Zugangshürden abbauen, Antidiskriminierungsarbeit stärken),
- Schulische Bildung (leider nur konkret formuliert in Zusammenhang mit Erwachsenenbildung, S. 22: Bildungsangebote v.a. in den Bereichen … menschenrechtsorientierte, politische und kulturelle Erwachsenenbildung sollen gestärkt werden), (in den Kapiteln Frühkindliche Bildung und Schulische Bildung finden sich keine weiteren konkreten Vereinbarungen hinsichtlich etwa rassismuskritischer oder rassismussensibler Inhalte, dafür aber unter Antidiskriminierung – S. 45 – die Stärkung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit zu den Themen Demokratiestärkung, Vorurteilsabbau und rassismuskritische Arbeit, Diversität befördern), mit der im Kapitel Wissenschaft und Forschung vereinbarten (aber nicht näher beschriebenen) Reform des Lehramtsstudiums (S. 27) ließen sich ebenfalls Inhalte aus der Antirassismusarbeit / der Arbeit der Enquetekommission umsetzen,
- Kulturpolitik (S. 29: kritische Aufarbeitung der kolonialen Spuren und Kontinuitäten auch in Thüringen, dazu soll eine Studie in Auftrag gegeben werden; Überprüfung der Museums- und Archivbestände auf unrechtmäßig entzogene Kulturgüter; S. 30: Themenjahr „Neun Jahrhunderte jüdisches Leben in Thüringen“),
- Medien (S. 34: mit der des MDR-Staatsvertrags gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt soll die Repräsentanz der Gruppen, die in den Aufsichtsgremien vertreten sind, der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden),
- Digitalisierung (S.34: „digitale Zivilgesellschaft“, leider im Text beschränkt auf ‚Hate Speech‘),
- Justiz (S. 36: zentrale strafrechtliche Verfolgung und „Verfolgen statt nur löschen“ von Hass und Hetze im Netz sowie Schaffung entsprechender Sensibilisierungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Ausbau der Opferberatung, wie z. B. ezra),
- Integration und Migration (S. 38: insbesondere in Verwaltung und Behörden Prozesse der interkulturellen Öffnung sollen gestärkt, vernetzt und gefördert werden; kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige – wobei hier eingeschränkt gesagt werden muss, dass „wir setzen uns ein für“ auch hätte deutlicher formuliert werden können, nämlich mit „wir wollen ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger*innen im Thüringer Kommunalwahlgesetz verankern“),
- Eine bürgernahe und moderne Polizei (S. 42: die Polizeivertrauensstelle wird endlich auch zugänglich für Polizeibeamt*innen, daneben soll sie eigenständige Untersuchungsbefugnisse erhalten und die Koalition will eine mögliche strukturelle Unabhängigkeit prüfen),
- Schutz der demokratischen und freien Gesellschaft (S. 44: Antidiskriminierungsarbeit besser gesetzlich verankern), kritisch ist hier anzumerken, dass Rassismus lediglich als Erscheinungsform „extrem rechter Einstellungen“ kategorisiert ist,
- Antidiskriminierung (S. 44: Entwicklung von Maßnahmen, die auch den strukturellen Mechanismen, die zu Ausgrenzung und Benachteiligungen führen, entgegenwirken können; Landesantidiskriminierungsgesetz, Stärkung der Landesantidiskriminierungsstelle und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen und beim Aufbau eines Antidiskriminierungs-Beratungsnetzwerkes),
- Personalentwicklung (S.49: Entwicklung einer Diversity-Strategie, die auch den Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes umfasst)
„DIE LINKE, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen sich gemeinsam in der politischen Verantwortung dafür stehend, dass Menschen unabhängig ihrer Herkunft, ihrer körperlichen Merkmale, ihres Geschlechtes und ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Weltanschauung oder ihres Glaubens und unabhängig ihres sozialen Status in Thüringen sicher leben, sich in Freiheit entfalten und gesellschaftlich partizipieren können. Jedweden politisch wie religiös begründeten Versuchen, diese den Menschen innewohnenden Rechte nehmen zu wollen, sagen wir den Kampf an.“ (S. 42)

2. Flüchtlings-, Integrations-, Zuwanderungspolitik
„Dort, wo Menschen leben, arbeiten, ihre sozialen Bezüge aufbauen und Teil des gesellschaftlichen Lebens sind, sollen sie die Möglichkeit erhalten, in vollem Umfang Teilhabe zu erhalten.“ (S. 8)
Ab Seite 37 ist die in der Präambel mit diesem Satz beschriebene Absicht, allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen, für die Felder Integration und Migration formuliert. Mit „Wir stehen für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik.“ knüpfen die Koalitionspartner*innen an die Politik der letzten Legislatur an.
- das Integrationskonzept soll weiterentwickelt und weiter umgesetzt werden, schlussendlich soll es durch ein „echtes Integrationsgesetz“ (S. 38) (mit dieser Formulierung grenzt sich
#r2g gegen den von der CDU-Fraktion in der 6. Legislatur eingebrachten – vor allem auf restriktive Maßnahmen setzenden, verfassungswidrige Vorgaben enthaltenden - Gesetzentwurf deutlich ab) eine gesetzliche Grundlage erhalten,
- bzgl. der Erstaufnahme wird ganz klar formuliert, dass der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (unabhängig von der so genannten Bleibeperspektive) nur so kurz wie möglich (wie es für die Asylantragstellung erforderlich ist) sein soll , die Ablehnung so genannter AnKER-, Ausreise- und Abschiebezentren wird deutlich formuliert (das im LINKE Landtagswahlprogramm formulierte „Clearingverfahren“ zur Erstellung eines individuellen Integrationsplanes wird leider nicht erwähnt),
- für die Unterbringungsstandards soll es ein Qualitätssicherungsverfahren und zweimalige jährliche Kontrollen (unklar: aller Unterkünfte?) geben,
- besonders schutzbedürftige Personen sollen vorrangig mit geeignetem Wohnraum versorgt werden, Gewaltschutzmaßnahmen sollen bei der Verbesserung der Unterbringungsstandards umgesetzt und spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für besonders schutzbedürftige Geflüchtete bedarfsgerecht etabliert und strukturell abgesichert sowie
- ein Mindest-Sozialbetreuungsschlüssel soll sichergestellt werden (bisher ist ein solcher Mindestschlüssel weder im Flüchtlingsaufnahmegesetz, noch in der Verordnung über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften etc. festgelegt, lediglich in der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung ist eine monatliche Kostenpauschale für die Betreuung und Beratung von 60 Euro pro aufgenommener Person geregelt),
- die Koalition plant ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete (in Zusammenarbeit mit dem UNHCR) sowie ein Landesaufnahmeprogramm für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA), das Aufnahmeprogramm für geflüchtete aus Syrien soll erweitert (das könnte nach dem Vorbild Berlins geschehen: dort wurde das Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus dem Irak und für irakische und syrische Geflüchtete, die sich in den Anrainerstaaten Syriens und des Iraks sowie Ägypten aufhalten erweitert), außerdem sollen Menschen, die Verpflichtungserklärungen abzugeben bereit sind, unterstützt und Möglichkeiten der Minderung des finanziellen Risikos geprüft werden,
- Kommunen, die aus Seenot gerettete Menschen aufnehmen wollen, will
#r2g unterstützen (leider ist nicht formuliert, dass ein Landesprogramm für aus Seenot gerettete Menschen aufgelegt werden soll, wie es der Landtag bereits im September beschlossen hatte und in dem ganz konkrete Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen beschrieben werden könnten),
- die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung und Beratung zum Familiennachzug soll „qualifiziert gestärkt“ werden (leider fehlt das Adverb „flächendeckend“, aber das kann in diese Vereinbarung hineininterpretiert werden, finde ich),
- Menschen mit einem gesicherten Lebensunterhalt (dass damit auch SGB II-Empfänger*innen gemeint sind, halte ich für selbstredend, wenn man die sozialpolitischen Zielvereinbarungen ernst nimmt) soll durch einen Erlass die Möglichkeit zur privaten Wohnsitznahme garantiert werden,
- um die Rahmenbedingungen für Integration zu sichern, sollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verankert und ihre Finanzierung möglichst mehrjährig gesichert, das Beratungs- und Sprachkursangebot ausgebaut und Bildungsangebote geöffnet werden.
- der ergänzende muttersprachliche Unterricht für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunft soll „konsequent“ gefördert und zusätzliches Personal für „Deutsch als Zweitsprache“ in Schulen geschaffen werden (S. 22),
- keine Arbeitsverbote, stattdessen Arbeitsmarktintegration: Erwerbsarbeit soll auch geduldeten Menschen („vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“) möglich sein, für den so genannten Spurwechsel will sich die Koalition einsetzen, „um den Menschen, die hier leben und arbeiten wollen, eine Bleibeperspektive und einen gefestigten Aufenthalt zu ermöglichen“,
- die psychosoziale, psychotherapeutische und medizinische Versorgung Geflüchteter soll verbessert und die Arbeit psychosozialer Zentren, wie Refugio, institutionell gefördert werden,
- für die Verbesserung der politischen Mitbestimmung von Nicht-EU-Bürger*innen und das kommunale Wahlrecht will sich die Koalition einsetzen (hier hätte ganz konkret die Verankerung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger*innen im Thüringer Kommunalwahlgesetz - als Absicht, das hängt ja von einer parlamentarischen Mehrheit ab - formuliert werden können, meine ich),
-
#r2g will landesrechtliche Spielräume im Asylrecht ausschöpfen, wie etwa keine Abschiebungen zulassen in Herkunftsländer, die #nichtsicher sind oder in die eine Abschiebung aus humanitären Gesichtspunkten untragbar wäre (leider wurde hinsichtlich der Ablehnung der Abschiebehaft nur die in Justizvollzugseinrichtungen - dies wurde durch den EuGH bereits 2014 entschieden - formuliert, nicht eine Abkehr von der Abschiebehaft generell),
- die „Ehrenamtskoordination zur Unterstützung und zivilgesellschaftlicher Hilfe für geflüchtete Menschen“, die seit 2016 mit Projektmitteln im Landeshaushalt verankert ist, soll als Regelstruktur institutionalisiert werden,
- auf Bundesebene will sich die Koalition für eine Liberalisierung des Einwanderungsrechts, gegen weitere Asylrechtsverschärfungen und für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzen.
Nicht im Koalitionsvertrag, aber in den Verhandlungen über die Struktur der Ressorts / Ministerien, wurde vereinbart, dass mit dem Neuzuschnitt des Thüringer Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Zuwanderung die Flüchtlings- und Integrationspolitik nun aus der Verantwortung des bisherigen TMMJV herausgenommen wurde und DIE LINKE mit dem Sozialministerium nun dafür zuständig ist.

3. Themenmix
In anderen Themenfeldern finde ich insbesondere diese Vereinbarungen bemerkens- bzw. unterstützenswert:
- Unterhaltsvorschussgesetz (S. 13): der Unterhaltsvorschuss-Rückgriff soll zentralisiert und in den übertragenen Wirkungsbereich überführt werden. Das bedeutet eine Entlastung der bisher im eigenen Wirkungsbereich zuständigen kommunalen Jugendämter,
- Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe (S. 17),
- Verstetigung des Projektes „Faire Mobilität“ (S. 18),
- Abschaffung des Schulgeldes für Sozial- und Gesundheitsberufe wird angestrebt (S. 18, 20),
- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, Umsetzung der Katzenschutzverordnung und deren bedarfsgerechte Finanzierung (was hoffentlich die Streichung des Haushaltsvorbehaltes bedeutet, S.19),
- Wahlalter 16 für die Landtagswahl (dazu braucht es aber eine verfassungsändernde Mehrheit im Parlament, S. 22),
- bessere Unterstützung für Pflegeeltern (S. 22),
- Prüfung, wie kulturpolitische Verbände, Vereine und private Dritte bei der Beantragung von Landes- und Bundesmitteln beraten werden können, Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs der Förderung (S. 29), ebenso, wie die kommunale Ebene bei der Akquise, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln unterstützt werden kann (etwa durch „Fördermittellotsen“, S. 46),
- Konzeption eines Galerie- und Atelierprogramms gemeinsam mit interessierten Thüringer Kommunen zur Zwischen- oder dauerhaften Nutzung leerstehender Immobilien mit der Bereitstellung von Ausstellungs- und Arbeitsmöglichkeiten bildender Künstlerinnen und Künstler (S. 30),
- Evaluation und Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption (S. 31, hierfür könnten Impulse aus der Enquetekommission Rassismus hilfreich sein),
- Fahren ohne Fahrschein soll nicht mehr Straftat sein, sondern Ordnungswidrigkeit werden (S. 36, Bundesangelegenheit),
- Polizei: Online-Wachen noch in 2020, Y-Ausbildung soll hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die spezialisierten Anforderungen an den Polizeiberuf und möglicher gesteigerter Attraktivität für die Berufswahl geprüft werden (S. 40),
- Ehrenamtsförderung als Staatsziel in die Thüringer Verfassung, Helferprämie von 500 € für jede Dekade im aktiven (Feuerwehr-)Dienst (sind auch Katastrophenschutzdienst und Rettungsdienst gemeint?) (S. 45),
- Anpassung der Wahlperioden von Gemeinderäten und Kreistagen an die Amtszeiten der Landrät*innen und Bürgermeister*innen (S. 47),
- Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken, wie der
#Pfefferminzbahn (S. 53),
- Dialogforum Energiewende, Energiekonzept Thüringen, Landesprogramm Photovoltaik und Solarthermie (S.57),
- Artenschutz: Schaffung von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten soll in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden, Überprüfung der Pflege von Straßenrändern bzgl. des Durchführungszeitraumes, Aufstockung der Mittel für Entschädigung und Prävention, keine Nettoneuversiegelung als Zielformulierung (S. 63).

Zum Selberlesen: den Koalitionsvertrag findet Ihr hier https://www.die-linke-thueringen.de/start/koalitionsvertrag-2020/

 

26.06.2019

Bodo Ramelow führt DIE LINKE. in den Thüringer Landtagswahlkampf

 

Am vergangenen Wochenende stellte DIE LINKE. Thüringen ihre Landesliste für die #Landtagswahl2019 auf. Mit mehr als 97 Prozent wählten die Vertreter*innen Bodo Ramelow zum Spitzenkandidaten. Gemeinsam mit Susanne Hennig-Wellsow soll er die Thüringer LINKE. in den Wahlkampf und zu einer zweiten Amtszeit für die rot-rot-grüne Landesregierung führen.

Mit diesem Angebot hatte ich mich für die Landesliste beworben:

"Dass Geflüchtete in Thüringen selbstbestimmt leben können – dass sie existenzsichernd arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen dürfen, angemessenen Wohnraum und die Chance auf Teilhabe an Bildung und Kultur erhalten, von Anfang an die Chance zur Integration, aber auch die Möglichkeit des Fortlebens ihrer Kultur und Traditionen haben - und eine unabhängige Asylverfahrensberatung sicherstellt, dass sie ihre Rechte kennen, dafür kandidiere ich. Thüringen soll Willkommensland werden. Für alle nach Thüringen kommenden und hier lebenden Menschen. Unabhängig ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus.

Mit der Enquetekommission Rassismus haben wir in der 6. Legislaturperiode eine Bestandsaufnahme von Ursachen & Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung vorgenommen. Und von "Schaltstellen" und Handlungsebenen, die Rassismus/Diskriminierung zurückdrängen könn(t)en. Nun gilt es, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen und die Untersuchung von und die Aktivitäten gegen Rassismus und Diskriminierung zu verstetigen. Und dafür ein Verständnis in der Gesellschaft zu entwickeln. Bisher begegnen wir eher Abwehrreaktionen und Verteidigungshaltungen, wenn rassistische Strukturen angesprochen und diskriminierende Routinen (etwa in Verwaltung oder bei der Polizei) kritisiert werden. Es braucht aber Einsicht und den Willen zur Veränderung, damit die „offene“ Gesellschaft nicht bloß Aushängeschild oder Wunschvorstellung bleibt. Hier sehe ich meine zweite Schwerpunktaufgabe in der künftigen Landtagsfraktion.

Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten kann ich mit meiner Erfahrung bzgl. parlamentarischer Abläufe und meiner Affinität zu „Geschäftsordnungsdingen“ auch formal der neuen Landtagsfraktion von Nutzen sein. Und nicht zuletzt möchte ich daran mitarbeiten, dass unsere Politik die Menschen in Thüringen – sei es in Ballstedt im Weimarer Land oder in Gera Lusan – erreicht und die Leute merken: DIE LINKE. interessiert sich für sie, für ihre Probleme und ihre Freuden."

(Leider wählte mich die Versammlung nicht auf einen aussichtsreichen - sondern nur den 33. - Listenplatz. Insgesamt 42 Kandidierende stehen mit der LINKEN-Landesliste am 27. Oktober 2019 zur Wahl.)

 

25.06.2019

23. Juni 2019: Das war ein für mich persönlich sehr bitterer Tag.

Ja, ich bin tief enttäuscht, ich hatte auf einen aussichtsreichen Listenplatz gehofft. Und es nicht mal unter die 30 geschafft, sondern tatsächlich nur den letzten (Frauen-)Listenplatz „erreicht“. Aber so geht das „Spiel“ – es können nicht alle Bewerber*innen auf den aussichtsreichen Plätzen stehen und es gibt Absprachen unter Gebietsverbänden bzw. Vertreter*innen-Delegationen. Und, auch wenn ich das – wie das „Spiel“ abläuft – rein theoretisch begreifen und nachvollziehen kann: es sind eine Menge kleinere und auch größere Verletzungen bei dieser Wahl-Veranstaltung passiert (viele sicherlich unbewusst und unabsichtlich), die hängen bleiben. Das zu verarbeiten, dafür werde ich ein bisschen Zeit brauchen. Ich möchte mich bei allen sehr herzlich bedanken, die mich unterstützt und ermutigt haben. Danke für Eure Unterstützung am SaalMikro, für Eure Anrufe, Nachrichten und Daumendrücken auf allen möglichen Kanälen, für den geäußerten Respekt für meine Entscheidung zu Platz 23, für’s Drücken und Anstupsen und Mitfiebern. Und fürs Trösten und Aufmuntern auch.

Nun gilt es: Aufstehen, Krönchen richten und mit einem guten Angebot an die Wähler*innen a) dafür sorgen, dass DIE LINKE. diese Landtagswahl für die Menschen in Thüringen rockt und/oder b) den Wahlkreis 31 im #WeimarerLand einfach direkt gewinnen. Aufgeben ist keine Option. (Ach ja: und im Landtag gibt’s ja bis Ende der Legislatur auch noch Einiges zu tun.) weiterlesen...  

 

 

 

 

Am vergangenen Wochenende stellte DIE LINKE. Thüringen ihre Landesliste für die #Landtagswahl2019 auf. Mit mehr als 97 Prozent wählten die Vertreter*innen Bodo Ramelow zum Spitzenkandidaten. Gemeinsam mit Susanne Hennig-Wellsow soll er die Thüringer LINKE. in den Wahlkampf und zu einer zweiten Amtszeit für die rot-rot-grüne Landesregierung führen.

 

 

 

 

 

Ich kandidierte 2019 im Wahlkreis 31. Und werde den Genoss*innen meines Kreisverbandes für die Landtagswahl 2021 meine Kandidatur erneut anbieten.

 

„Ich möchte mit Euch um das Direktmandat kämpfen.“ Kämpferisch stellte sich Sabine Berninger den Mitgliedern der Partei DIE LINKE. im Landtags-Wahlkreis 31 vor. mehr lesen

 
Ordnungsrufe im Landtag

Mit 12 Ordnungsrufen im Landtag stehe ich auf "Platz 2" (nach einem Abgeordneten der rechten Fraktion mit 31) in dieser Legislatur, berichtete der MDR gestern. Ich hab mir daraufhin meine Ordnungsrufe mal angeschaut und bin eigentlich ganz froh darüber, dass ich mich an die Ausdrucksweise und rassistischen Reden der AfD nicht gewöhnt habe und gelegentlich immer noch unüberlegt und emotional darauf reagiere. mehr lesen...

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